Ja!
Die Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist grundsätzlich unabhängig vom Verkehrsmittel mit 0,30 €/km zu gewähren (§9 Abs. 1 Nr. 4 EStG). Während bei der Stellung eines Firmen-PKW dieser Anfahrtsweg zunächst zusätzlich mit 0,03 %/km/Monat vom Listenpreis versteuert werden muss, ist dies beim Dienstrad per Gehaltsumwandlung – abhängig vom Zeitpunkt der erstmaligen Übernahme des JobRads durch die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter – bereits pauschal abgegolten mit …

  • 1 % vom Listenpreis (UVP) bei Übernahme bis zum 31. Dezember 2018
  • 0,25 % vom Listenpreis (UVP) bei Übernahme ab dem 1. Januar 2019.

Bitte beachten Sie: Schnelle Pedelecs (S-Pedelecs) werden als Kleinkraftrad klassifiziert und müssen daher ebenfalls mit 0,03 %/km/Monat vom UVP (analog zum Dienstwagen) versteuert werden. Die Entfernungspauschale kann jedoch auch bei S-Pedelecs geltend gemacht werden.