Ja! Ihr Dienstrad dürfen Sie sowohl betrieblich als auch privat fahren. Es ist keine Mindestnutzung z. B. für den Arbeitsweg vorgeschrieben. Allerdings kann der Arbeitgeber, wenn er es wünscht, Vorgaben machen.
Ja! Ihr Dienstrad dürfen Sie sowohl betrieblich als auch privat fahren. Es ist keine Mindestnutzung z. B. für den Arbeitsweg vorgeschrieben. Allerdings kann der Arbeitgeber, wenn er es wünscht, Vorgaben machen.
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